Frankfurter Straße 58 +49 (0) 641 - 99 41 411 rechtsmedizin@uk-gm.de Mo - Do: 07:30 - 16:00 Uhr / Fr: 07:30 - 15:00 Uhr

1. Schritt: Informationen zum Einsender des Konsils/der Anfrage

Das forensische Konsil Gießen ist ein Angebot, dass sich an alle Personen innerhalb des Versorgungsgebietes des Instituts für Rechtsmedizin Gießen richtet. Dieses Versorgungsgebiet umfasst die Landgerichtsbezirke Gießen, Marburg, Limburg, Fulda und Kassel. Für alle Betroffenen aus einem anderen Landgerichtsbezirk bitten wir, sich erst an das dem jeweiligen Landgerichtsbezirk zugehörige Institut für Rechtsmedizin zu wenden.

Grundsätzlich stehen die Ärztinnen und Ärzte des Instituts den anfragenden Personen und Institutionen vertraulich zur Verfügung. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass wir eine Anfrage mit dem Namen der anfragenden Person oder Organisation benötigen. Nur dann sind Rückfragen und die Übersendung einer rechtsmedizinischen Stellungnahme möglich. Anonyme Anfragen können nicht beantwortet werden.

 


 2. Schritt: Angaben zur betroffene/geschädigten Person

Damit z.B. Verletzungsbefunde als Beweismittel verwertbar sind, müssen diese eindeutig einer Person zugeordnet werden. Dies gilt gerade auch für zugesandte Bilder von Verletzungen. Dazu müssen der Name, das Geschlecht, das Alter, Ort und Datum eines Geschehens und gegebenenfalls das Datum später angefertigter Bilder mitgeteilt werden. All diese Angaben unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.

 


3. Schritt: Angaben zum Geschehen

Zur Orientierung soll das Geschehene kurz geschildert werden: gab es ein Ereignis in einer Wohnung, in der Öffentlichkeit, in einer Gaststätte, im Garten usw.. Wurde geschlagen, getreten oder wie sind Verletzungen entstanden? Kamen während des Geschehens Gegenstände zum Einsatz, z.B. ein Messer, die Faust, die flache Hand oder sonstige Gewalt. Spielten Alkohol, Drogen und/oder Medikamente eine Rolle?

 


4. Schritt: Fragestellung an die Rechtsmedizin

Im Vordergrund steht zunächst die Dokumentation vorhandener Verletzungen, solange diese Verletzungen noch erkennbar sind. Damit verbundene Fragen können selbstverständlich formuliert werden, die Ärztinnen und Ärzte der Rechtsmedizin werden sich um eine Antwort bemühen. In jedem Fall können Sie ein Aktenzeichen erhalten, unter dem Ihre Anfrage, eventuell überlassene Angaben und Bilder sowie die rechtsmedizinische Stellungnahme im Institut für Rechtsmedizin in Gießen archiviert werden. Die spätere Heranziehung dieser Unterlagen darf nur mit Erlaubnis der verletzten Person und der Sorgeberechtigten bzw. Auftraggeber erfolgen.

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