Was passiert mit der Verletzungsdokumentation?
Die Verletzungsdokumentation wird im Institut für Rechtsmedizin vertraulich für 30 Jahre, ggf. asservierte Spuren in Form von Abstrichen, Blutproben etc. werden für 3 Jahre aufbewahrt. Weder die Verletzungsdokumentation noch asservierte Spuren werden ohne Ihr Einverständnis an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft herausgegeben.
Muss ich nach der vertraulichen Spurensicherung eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
Die Möglichkeit der Verletzungsdokumentation im Rahmen der vertraulichen Spurensicherung erfolgt ohne vorherige Strafanzeige bei der Polizei und ohne die Verpflichtung zu einer Strafanzeige nach der Spurensicherung. Das heißt, dass Sie bestehende Verletzungen dokumentieren lassen können, ohne dass Sie vor oder nach der Untersuchung eine Strafanzeige bei der Polizei stellen müssen.Was ist, wenn ich mich später zu einer Anzeige bei der Polizei entschließe?
Falls Sie sich nach der Untersuchung und vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, kann die Polizei mit Ihrem Einverständnis auf die Verletzungsdokumentation und asservierte Spuren zurückgreifen. Sie sollten dazu die Polizei darauf hinweisen, dass eine vertrauliche Spurensicherung durchgeführt wurde und die Dokumentation im Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dann auf der Grundlage der dokumentierten Verletzungen ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag geben.
Wie lange kann ich auf meine Verletzungsdokumentation zurückgreifen?
De Aufbewahrungsdauer für Bilder und schriftliche Dokumentation beträgt 30 Jahr, die Aufbewahrungsdauer für anderweitige Spuren (Blut-, Urinproben, Abstriche etc.) 3 Jahre.
