Was passiert mit der Verletzungsdokumentation?
Die Verletzungsdokumentation wird im Institut für Rechtsmedizin Gießen vertraulich aufbewahrt. Sie wird ohne Ihr Einverständnis nicht an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft herausgegeben.
Muss ich eine Anzeige bei der Polizei erstatten?
Nein. Die Möglichkeit der Verletzungsdokumentation im Rahmen des Projekts FoKoGi kann ohne vorherige Strafanzeige bei der Polizei erfolgen.
Das heißt, dass Sie bestehende Verletzungen dokumentieren lassen können, ohne dass Sie vor oder nach der Untersuchung eine Strafanzeige bei der Polizei stellen müssen.
Was ist, wenn ich mich später zu einer Anzeige bei der Polizei entschließe?
Falls Sie sich nach der Untersuchung und vor Ablauf der Aufbewahrungszeit zu einer polizeilichen Anzeige entschließen, dann können Sie auf die Verletzungsdokumentation zurückgreifen. Sie sollten dazu die Polizei darauf hinweisen, dass eine Verletzungsdokumentation im Institut für Rechtsmedizin Gießen durchgeführt wurde. Wenn Sie damit einverstanden sind, kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dann bei uns ein Gutachten in Auftrag geben, das auf der Grundlage der dokumentierten Verletzungen erstellt werden kann.
Wie lange kann ich auf meine Verletzungsdokumentation zurückgreifen?
Die Aufbewahrungsdauer beträgt ein Jahr. Falls Sie eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit wünschen, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig schriftlich mit.