Institut für Rechtsmedizin · Frankfurter Straße 58 · 35392 Gießen +49 (0)641 99-41411 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Termine nach Vereinbarung

Für Betroffene

An wen richtet sich unser Angebot?

An alle von körperlicher, häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffene, die sich (noch) nicht für eine Strafanzeige bei der Polizei entschieden haben.  

Was ist im Vorfeld zu beachten?

Nehmen Sie so schnell wie möglich nach der Tat Kontakt mit dem rechtsmedizinischen Institut oder einer Partnerklinik in Ihrer Nähe auf, da einige Befunde und Spuren nur für kurze Zeit nachweisbar sein können.

Sollten Sie von sexualisierter Gewalt betroffen sein, waschen oder duschen Sie sich bitte nicht nach der Tat und wenden Sie sich möglichst schnell an eine Klinik in Ihrer Nähe, die im Rahmen der „Medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung“ Ihre Befunde gerichtsfest dokumentieren und Ihre etwaigen Verletzungen adäquat behandeln kann. Die für Sie nächstgelegene Klinik entnehmen Sie bitte dem Reiter Partnerkliniken. Weitere Informationen finden Sie unter Soforthilfe nach Vergewaltigung. 


Die zum Zeitpunkt des Vorfalls getragene Kleidung und auch in die Tat verwickelte Gegenstände (z.B. Decken, Kissenbezüge) können Spurenträger sein und somit als Beweismittel dienen. Reinigen oder entsorgen Sie diese Dinge erst nach Rücksprache mit uns oder unseren Partnerkliniken. Bewahren Sie Bekleidung und Gegenstände so lange trocken und im Idealfall getrennt voneinander in Papiertüten auf.

Ablauf der vertraulichen Spurensicherung

Nachdem Sie einen Termin im Institut für Rechtsmedizin vereinbart oder sich an eine unserer Partnerkliniken gewandt haben, erhalten Sie in einem Aufklärungsgespräch weitere Informationen zum Ablauf der Untersuchung und willigen schriftlich in die Untersuchung und die anschließende Lagerung der Befunddokumentation und möglicher Spuren im Institut für Rechtsmedizin ein.

Verletzungen an Ihrem Körper werden in Absprache mit Ihnen (foto-)dokumentiert und weitere Spuren ggf. gesichert.

In der Regel ist Schritt für Schritt eine Untersuchung Ihres gesamten Körpers sinnvoll, jedoch nicht immer möglich oder nötig.


Die erhobene Dokumentation und die gesicherten Spuren werden mit Ihrer Zustimmung im Institut für Rechtsmedizin sicher gelagert. Spuren werden für 3 Jahre, Fotos und die schriftliche Befunddokumentation für 30 Jahre aufbewahrt. Alles, was von Ihnen im Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt wird, wird nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch herausgegeben und kann ebenfalls auf Ihren Wunsch hin jederzeit vernichtet werden. Sie haben so genug Zeit, um in Ruhe über eine Anzeige bei der Polizei nachzudenken. Die Unterlagen können nach einer Strafanzeige und mit Ihrer Zustimmung dazu genutzt werden, ein rechtsmedizinisches Gutachten im Auftrag der Polizei zu erstellen.

Ergänzende Untersuchungen wie DNA-Untersuchungen oder Untersuchungen zum Nachweis von K.o.-Mitteln im Blut oder Urin werden nicht von den Krankenkassen bezahlt und erst nach Auftrag durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft durchgeführt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Sie sich später dazu entscheiden Anzeige zu erstatten.


Häufige Fragen

Ablauf einer Verletzungsdokumentation

Wie kann ich Verletzungen dokumentieren lassen?

Zur Vertraulichen Spurensicherung vereinbaren Sie bitte zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr telefonisch einen Termin mit dem Institut für Rechtsmedizin in Gießen. In der dortigen Ambulanz kann nach Terminvereinbarung eine klinisch-rechtsmedizinische Untersuchung inklusive Bilddokumentation stattfinden.

Über unsere Partnerkliniken finden Sie weitere Anlaufstellen.

Kann ich Bilder/Daten sicher über das Internet verschicken?

Über das FoKoGi-Portal haben Sie die Möglichkeit, uns online über eine gesicherte Verbindung Bilder und Unterlagen zukommen zu lassen. Nutzen Sie dazu bitte den Menüpunkt Online-Formular.


Entstehen für mich Kosten?

Die Vertrauliche Spurensicherung ist für Betroffene kostenfrei, solange die Betroffenen keine Strafanzeige erstattet haben. Die Kosten werden anonym über das Institut für Rechtsmedizin mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet, egal ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Für nicht krankenversicherte Personen werden die Kosten vom Land Hessen, für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vom Bundesministerium der Verteidigung getragen.

Wie läuft eine körperliche Untersuchung ab?

Zu Beginn der Untersuchung, die von einer Ärztin oder einem Arzt durchgeführt wird, haben Sie die Möglichkeit, von dem Geschehen zu berichten, das zu Ihren Verletzungen geführt hat.

Die sichtbaren Verletzungen und Ihre Beschwerden (Schmerzen etc.) werden mittels Kamera und schriftlich dokumentiert.


Wichtig: Im Institut für Rechtsmedizin kann keine weitere Diagnostik und keine Behandlung Ihrer Verletzungen oder Beschwerden erfolgen. Diese werden dort lediglich dokumentiert.

Asservierung und Sicherung von Spuren

Kann die Dokumentation und Asservierung von Spuren auch anonym erfolgen?

Nein. Eine gerichtsverwertbare Dokumentation und Spurensicherung kann nur erfolgen, wenn die dokumentierten Befunde und asservierten Spuren auch eindeutig einer Person zugeordnet werden können. Lichtbilder oder Spuren, die anonym erfasst wurden und nicht einer bestimmten Person zuzuordnen sind, haben im Strafverfahren keinen Aussagewert. Die Dokumentation und Asservierung erfolgt vertraulich. Sie entscheiden, ob Asservate, Verletzungsdokumentation und sonstige Informationen an die Polizei weitergegeben werden oder nicht.

Wie lange kann man sog. K.O.-Mittel in Blut und Urin nachweisen?

Die verschiedenen Substanzen, die zur Betäubung von Personen im Rahmen von Straftaten eingesetzt werden,sind unterschiedlich lange in Blut und Urin nachweisbar.

Da zum Zeitpunkt der ärztlichen Vorstellung in der Regel nicht bekannt ist, welches K.O.-Mittel verabreicht wurde, empfiehlt es sich bei dem Verdacht einer K.O.-Mittel Verabreichung immer Blut und Urin zu asservieren, auch wenn der in Rede stehende Vorfall bereits ein oder zwei Tage zurückliegt.

Mit welchem Blutröhrchen soll die Blutentnahme bei Verdacht auf eine Beibringung von Fremd-substanzen abgenommen werden?

Prinzipiell gelingt der Nachweis von bespielweise GHB in einem Blutröhrchen mit Gerinnungshemmer. Für forensisch toxikologische Untersuchungen eignet sich jedoch ein Serumröhrchen am besten.

Wie müssen Blut- und Urin Proben bei dem Verdacht auf die Beibringung von K.O.-Tropfen gelagert werden?

Blutproben zum Nachweise von K.O.-Tropfen sollten kühl gelagert, jedoch nicht eingefroren werden. Urinproben sind bis zum Transport in die Rechtsmedizin ebenfalls kühl zu lagern. Bei längerer Lagerung der Proben können sich einige Substanzen aus dem Blut verflüchtigen.

Was passiert nach der Verletzungsdokumentation?

Was passiert mit der Verletzungsdokumentation?

Die Verletzungsdokumentation wird im Institut für Rechtsmedizin vertraulich für 30 Jahre, ggf. asservierte Spuren in Form von Abstrichen, Blutproben etc. werden für 3 Jahre aufbewahrt. Weder die Verletzungsdokumentation noch asservierte Spuren werden ohne Ihr Einverständnis an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft herausgegeben.

Muss ich nach der vertraulichen Spurensicherung eine Anzeige bei der Polizei erstatten?

Die Möglichkeit der Verletzungsdokumentation im Rahmen der vertraulichen Spurensicherung erfolgt ohne vorherige Strafanzeige bei der Polizei und ohne die Verpflichtung zu einer Strafanzeige nach der Spurensicherung. Das heißt, dass Sie bestehende Verletzungen dokumentieren lassen können, ohne dass Sie vor oder nach der Untersuchung eine Strafanzeige bei der Polizei stellen müssen.


Was ist, wenn ich mich später zu einer Anzeige bei der Polizei entschließe?

Falls Sie sich nach der Untersuchung und vor Ablauf der Aufbewahrungsfristen zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, kann die Polizei mit Ihrem Einverständnis auf die Verletzungsdokumentation und asservierte Spuren zurückgreifen. Sie sollten dazu die Polizei darauf hinweisen, dass eine vertrauliche Spurensicherung durchgeführt wurde und die Dokumentation im Institut für Rechtsmedizin aufbewahrt wird. Wenn Sie damit einverstanden sind, kann die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft dann auf der Grundlage der dokumentierten Verletzungen ein rechtsmedizinisches Gutachten in Auftrag geben.

Wie lange kann ich auf meine Verletzungsdokumentation zurückgreifen?

Die Aufbewahrungsdauer für Bilder und schriftliche Dokumentation beträgt 30 Jahre, die Aufbewahrungsdauer für anderweitige Spuren (Blut-, Urinproben, Abstriche etc.) 3 Jahre.

Was tun beim Verdacht auf sexuellen Missbrauch?

An wen muss man sich wenden bei dem Verdacht eines sexuellen Missbrauches von Kindern / Erwachsenen?

Bei dem Verdacht eines sexuellen Missbrauches bei Mädchen und Frauen wird eine Untersuchung durch eine/n Gynäkologin/Gynäkologen angestrebt, bei Jungen und Männern durch eine/n Urologin/Urologen. Für die Begutachtung und Dokumentation extragenitaler Verletzungen ist die Rechtsmedizin Ansprechpartner.

Wie lange nach einer Vergewaltigung ist das Anfertigen von Abstrichen zur Untersuchung auf Spermien / Fremd-DNA sinnvoll?

Generell sollten Abstriche nach einer Vergewaltigung so schnell wie möglich angefertigt werden. In Einzelfällen kann ein Nachweis von Fremd-DNA auch noch 72 Stunden nach dem in Rede stehenden Vorfall gelingen. Durch Reinigung der entsprechenden Körperstellen (Waschen / Duschen / Wechseln der Kleidung etc.) sinkt die Wahrscheinlichkeit, Fremd-DNA nachweisen zu können deutlich. Im Zweifel empfiehlt es sich, Abstriche anzufertigen und die betroffene Person darüber aufzuklären, dass ein Abstrich, an dem keine Fremd-DNA nachgewiesen werden konnte einen sexuellen Missbrauch nicht ausschließt.


Beratungsstellen und weitere Hilfsangebote

Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI)

Auf der Webseite des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI) finden Sie eine umfassende Auflistung von Angeboten, Beratungs- und Interventionsstellen sowie Frauenhäusern in Hessen.

Über den Link können Sie eine geeignete Einrichtung in Ihrer Nähe finden.

Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (HMSI)

Was ist ein Frauenhaus?

Ein Frauenhaus bzw. eine Schutzwohnung bietet gewaltbetroffenen Frauen und deren Kindern zu jeder Tages- und Nachtzeit Zuflucht und Schutz.

Das Frauenhaus ist offen für Frauen, die von körperlicher, seelischer, sexualisierter oder ökonomischer Gewalt betroffen sind. Es spielt keine Rolle, ob Sie geschlagen, beleidigt oder bedroht wurden, eine Vergewaltigung erlebt haben oder Ihnen der Zugang zu Geld verwehrt wurde. Der Schutz in einem Frauenhaus gilt für alle Frauen, unabhängig von Herkunft, finanzieller Situation, Religion, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

 

Frauenhaus Suche

Beratungsstellen für Mädchen

Spezielle Beratungsstellen für Mädchen sowie die beiden Mädchenzufluchtsstellen in Hessen finden Sie unter folgendem Link:

Beratungsstellen für Mädchen

Das Hilfetelefon – Beratung und Hilfe für Frauen

Das Hilfetelefon ist ein rund um die Uhr erreichbares, bundesweites Beratungsangebot für Frauen, die Gewalt erlebt haben oder erleben. Es richtet sich auch an Angehörige, Freundinnen, Freunde sowie Fachkräfte. Die Beratung erfolgt kostenfrei und anonym für Betroffene aller Nationalitäten.

Hilfetelefon

2RegionenNetzwerk

Für Betroffene oder Bedrohte von Gewalt im Namen von „Ehre“, Tradition oder Glaube in Hessen finden Sie Informationen auf der Homepage des 2RegionenNetzwerks.

2RegionenNetzwerk

Hilfetelefon Schwangere in Not

Wenn die Schwangerschaft zur Herausforderung wird, stehen die Beraterinnen vom Hilfetelefon Schwangere in Not rund um die Uhr zur Verfügung, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben, sexueller Orientierung und sexueller Identität.

Telefon: 0800 - 04 40 020

Hilfetelefon Schwangere in Not

Hilfetelefon - Gewalt an Männern

Viele Männer erleben Gewalt – in der Kindheit, auf der Straße, in Institutionen oder in der Partnerschaft. Das Hilfetelefon Gewalt an Männern richtet sich speziell an von Gewalt betroffene Männer. Das Angebot ist kostenfrei, anonym und sicher.

Telefon: 0800 - 123 99 00

Hilfetelefon - Gewalt an Männern

Webseite des Männerberatungsnetzes

Auf der Webseite des Männerberatungsnetzes finden Sie eine Vielzahl von Beratungsangeboten für Jungen, Männer und Väter zu unterschiedlichen Themenfeldern.

Über den folgenden Link können Sie auch eine geeignete Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden.

Männerberatungsnetz

  • Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

    Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

    Bundesweite Beratung für Frauen nach Gewalterfahrungen – anonym, kostenfrei und rund um die Uhr.

    116 016

  • Justus-Liebig-Universität Gießen

    Justus-Liebig-Universität Gießen

    Informationen zu Forschung, Studium und den Fachbereichen der Justus-Liebig-Universität Gießen.

  • Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt

    Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt

    Beratung und Unterstützung bei sexualisierter, körperlicher und digitaler Gewalt – auch für Angehörige und Fachkräfte.

  • Schutzambulanz Fulda

    Schutzambulanz Fulda

    Informationen zu Unterstützung und Dokumentation nach Gewalterfahrungen beim Landkreis Fulda.

  • Hessisches Sozialministerium

    Hessisches Sozialministerium

    Informationen des Landes Hessen zu sozialen Themen und Unterstützungsangeboten.

  • Mädchen in Hessen

    Mädchen in Hessen

    Beratungsstellen, Kontakte und Hilfsangebote für Mädchen in Hessen.

  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“

    Hilfetelefon „Schwangere in Not“

    Anonyme und kostenlose Beratung vor und nach der Geburt – rund um die Uhr unter 0800 40 40 020.

  • Von wegen Ehre

    Von wegen Ehre

    Beratungsstellen und Unterstützung bei Zwangsheirat und Gewalt im Namen der „Ehre“.

  • Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

    Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

    Beratung und Unterstützung für Männer, die Gewalt erleben oder erlebt haben.

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